Regalinspektion

Wir überprüfen Ihre Regalanlagen und führen eine Inspektion nach den Vorschriften der DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und der DIN EN 15635 durch.
Als Lagerbetreiber sind Sie verantwortlich für die gefahrlose Bedienung Ihrer Regalanlagen und folglich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Unsere ausgebildeter Inspekteur übernimmt die jährliche Inspektion und weist auf eventuelle Mängel und Schäden hin. Anhand von Sichtkontrollen wird ermittelt, ob die Regale, deren Beladung, die Schutzmaßnahmen etc. den Vorschriften entsprechen.
Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden und potentiellen Risiken können Unfälle vermieden werden.
Regale unterliegen der Prüfpflicht
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 verpflichten den Betreiber zur systematischen Inspektion seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die DIN EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.